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Aussergewöhnlicher Todesfall im Gefängnis Stans

Im Untersuchungs- und Strafgefängnis in Stans hat sich ein aussergewöhnlicher Todesfall ereignet. Um eine unabhängige Untersuchung sicherzustellen, wurde das Verfahren an die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau übertragen.

Sabrina GislerVon Sabrina Gisler · 23. März 2026

Der Staatsanwaltschaft des Kantons Nidwalden wurde ein aussergewöhnlicher Todesfall eines 26-jährigen Insassen im Untersuchungs- und Strafgefängnis Nidwalden in Stans gemeldet. Die angeordnete Obduktion ergab, dass mutmasslich Medikamente zum Tod geführt haben. Die genauen Umstände des Todesfalls werden derzeit untersucht.

Zur Gewährleistung einer unabhängigen Untersuchung wurde das Verfahren an die Staatsanwaltschaft des Kantons Aargau übertragen. Der Vorfall hat sich im November 2025 zugetragen. Es mussten die Ergebnisse der Obduktion abgewartet werden.

Als aussergewöhnlicher Todesfall gelten Todesfälle, deren Ursache nicht eindeutig auf eine natürliche Ursache zurückgeführt werden kann oder bei denen besondere Umstände vorliegen. In solchen Fällen ist die Staatsanwaltschaft verpflichtet, eine Untersuchung einzuleiten, um die genauen Umstände zu klären.

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Sabrina Gisler

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