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Überarbeitetes Bildungsgesetz tritt am 1. August 2026 in Kraft

Die meisten Bestimmungen des Nachtrags zum Bildungsgesetz, dem die Ob-waldner Stimmbevölkerung zugestimmt hat, treten per 1. August 2026 in Kraft. Die Bestimmungen zur frühen Sprachförderung treten per 1. Januar 2027 und das Inkrafttreten der Grundlagen für den Zugang zu einem Pädagogischen Me-dienzentrum folgt per 1. Januar 2028.

Sabrina GislerVon Sabrina Gisler · 10. April 2026

Nachdem das Obwaldner Stimmvolk am 30. November 2025 den Nachtrag zum Bildungsgesetz angenommen hatte, hat der Regierungsrat das Inkrafttreten des Gesetzesnachtrags auf Beginn des Schuljahres 2026/27 festgelegt. Gleichzeitig hat er Anpassungen an Folgeerlassen verabschiedet, welche die Umsetzung der Gesetzes- und Verordnungsanpassungen konkretisieren. So beispielsweise zur Gestaltung der Basisstufe. Diese Folgeerlasse erarbeitete das Bildungs- und Kulturdepartement in enger Abstimmung mit den Schulen der Einwohnergemeinden.

Frühe Sprachförderung und Zugang zum Pädagogischen Medienzentrum fol-gen später

Die Bestimmungen zur frühen Sprachförderung treten per 1. Januar 2027 in Kraft, so dass die Angebote durch die Einwohnergemeinden auf das Schuljahr 2027/28 eingeführt werden können. Die Sicherstellung des Zugangs zu einem Pädagogischen Medienzentrum tritt per 1. Januar 2028 in Kraft.

Mit dem Inkrafttretensentscheid und der Verabschiedung der diversen Folgeerlasse bis im Sommer 2026 können die umfangreichen Arbeiten an der Bildungsgesetzgebung erfolgreich abgeschlossen werden. «Mit dem Nachtrag erhalten die Schulen zeitgemässe Rahmenbedingungen für einen qualitätsvolle Schulentwicklung» erklärt Christian Schäli und ergänzt: «Es freut mich, dass wir durch den Einbezug aller Bildungspartner und die strukturierte Arbeitsweise eine ausgewogene und nachhaltige Vorlage zu einem guten Abschluss bringen konnten.»

Kontakt/Rückfragen: Christian Schäli, Vorsteher Bildungs- und Kulturdepartement, 041 666 62 41, christian.schaeli@ow.ch, (erreichbar 11.00 – 11.30 Uhr).

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Sabrina Gisler

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