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eGov-Portal ausgebremst: Wer trägt die Verantwortung in Ob- und Nidwalden

Das gemeinsame eGov-Portal von Obwalden und Nidwalden verzögert sich. KI-generiertes Symbolbild.

Das eGov-Portal soll der gemeinsame digitale Behördenschalter von Nidwalden, Obwalden und ihren Gemeinden werden. Bevölkerung und Unternehmen sollen darüber Verwaltungsdienstleistungen zentral aufrufen und schrittweise Geschäfte online erledigen können. Doch der geplante Start 2026 ist nicht mehr zu halten. Die Kantone räumen Planungsprobleme ein – und müssen das Projekt neu ausrichten.

Urs WederVon Urs Weder · 29. Oktober 2026

Heute sind die digitalen Angebote der Kantone und Gemeinden auf verschiedene Internetseiten und Plattformen verteilt. Das gemeinsame Portal soll diese Zugänge bündeln. Geplant sind unter anderem eine einheitliche Anmeldung, digitale Formulare und Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation mit den Behörden. Die Basis dafür soll anschliessend mit weiteren Fachanwendungen ausgebaut werden. 

Das Ziel ist ein einfacherer Kontakt mit der Verwaltung. Bei der Umsetzung sind die Beteiligten jedoch auf Schwierigkeiten gestossen: Im September wurde bekannt, dass die technischen Arbeiten weitgehend unterbrochen werden. Der ursprünglich für die zweite Jahreshälfte 2026 vorgesehene Starttermin ist damit nicht mehr erreichbar. 

Grundlegende Fragen waren nicht ausreichend geklärt

Die Behörden nennen deutliche Gründe für den Zwischenhalt: Die Komplexität des Projekts sei unterschätzt worden. Auswirkungen auf Arbeitsabläufe und Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltungen seien in der ursprünglichen Planung zu wenig berücksichtigt worden. Zudem bestanden unterschiedliche Vorstellungen darüber, welchen Umfang das Projekt haben und wie es umgesetzt werden soll.

Damit betreffen die Probleme zentrale Voraussetzungen des Vorhabens. Eine gemeinsame Plattform braucht neben funktionierender Technik auch abgestimmte Abläufe und klare Zuständigkeiten. Dass hier nachgebessert werden muss, wirft Fragen zur Vorbereitung und Steuerung auf. www.help.ch

Dabei gab es bereits Vorarbeiten: Laut dem Obwaldner Regierungsbericht wurden die digitalen Dienstleistungen der Verwaltungen 2024 systematisch erfasst. Die Kreditvorlage vom Februar 2025 beschrieb zudem ausdrücklich eine Einführung innerhalb der vereinbarten Termine und Kosten als Projektziel. 

Wer musste das Projekt kontrollieren?

Die Verantwortung war auf dem Papier verteilt: Das InformatikLeistungsZentrum Obwalden und Nidwalden, kurz ILZ, wird im Projekthandbuch als Gesamtprojektleitung und Besteller gegenüber den Lieferanten genannt. Die Gesamtprojektleitung soll Umfang, Kosten und Termine kontrollieren sowie über Probleme und Abweichungen informieren. Der Projektausschuss hat den Verlauf und die Projektziele zu überwachen. 

Vorgesehen sind ausserdem mindestens vierteljährliche gemeinsame Überprüfungen. Dabei sollen erreichte Ziele, offene Mängel, finanzielle und personelle Ressourcen sowie Risiken besprochen und protokolliert werden. 

Damit sind die vorgesehenen Kontrollaufgaben benennbar. Nicht geklärt ist anhand dieser Unterlagen hingegen, wann welche Schwierigkeiten erkannt wurden und wie die Verantwortlichen darauf reagierten. Eine persönliche Pflichtverletzung lässt sich daraus nicht ableiten. Die eingeräumten Planungsprobleme verlangen dennoch eine nachvollziehbare Aufarbeitung.

Was kostet die Korrektur – und wann geht es weiter?

Eine externe Fachperson soll die Projektorganisation überprüfen und einen realistischen Zeit- und Finanzierungsplan erarbeiten. Dafür wurde in der Behördenmitteilung vom September ein höherer fünfstelliger Betrag geschätzt, den beide Kantone je zur Hälfte tragen sollen.

Wie hoch die bisherigen tatsächlichen Ausgaben sind und welcher Teil der geleisteten Arbeit weiterverwendet werden kann, geht aus der Mitteilung nicht hervor. Ebenso wenig stand damals fest, ob für die weitere Umsetzung zusätzliche Kredite nötig werden. Die geschätzten Beratungskosten dürfen deshalb nicht mit den Gesamtkosten der Verzögerung gleichgesetzt werden.

Auch ein neuer Einführungstermin wurde darin noch nicht genannt. Dieser soll erst nach der Auslegeordnung und dem Entscheid über die künftige Organisation festgelegt werden. Beide Kantone und die Gemeinden halten am Portal fest. 

Für die Bevölkerung bedeutet das: Der gemeinsame digitale Behördenschalter bleibt das Ziel, sein Start ist nach dem veröffentlichten Planungsstand jedoch offen. Die nächste entscheidende Etappe ist deshalb eine transparente Bilanz – mit den bisherigen Ausgaben, den nutzbaren Ergebnissen und einem belastbaren Fahrplan für beide Kantone.